Konrad-Zuse-Straße sicherer machen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Konrad-Zuse-Straße befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, in der die Rechts-vor-Links-Regelung Anwendung findet. Vorfahrtregelnde Beschilderungen sind nicht notwendig. Gemäß § 39 Straßenverkehrs-Ordnung gilt: "Angesichts der allen Verkehrsteilnehmer[inne]n obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist". Dementsprechend kommen "Haifischzähne" grundsätzlich nur an Unfallschwerpunkten zum Einsatz. An der genannten Stelle gibt es keinen Unfallschwerpunkt. Solche Markierungen dienen nicht der Sicherheit von Fußgänger_innen. Die zwei vorhandenen Einmündungen (Margarethenzehnten / Zum Kreuzegut) sind aus allen Richtungen sehr gut einsehbar. Zum Schutz der Schulkinder tragen ein Fußgängerüberweg und ein Piktogramm (Achtung Kinder) auf der Fahrbahn bei. Zu 2.: Derzeit lassen sich mit Blick auf die Finanzsituation der Stadt Frankfurt am Main nur Maßnahmen umsetzen, die als äußerst dringend eingestuft werden. Investitionsplanungen müssen auf das unabdingbare Maß reduziert werden. Die Anregung wird allerdings zum Anlass weiterer Prüfung auf Machbarkeit und Finanzierung genommen. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen.