Anbringen des Verkehrszeichens Nr. 136 "Kinder" und Beleuchtung an der Fußgängerampel am Niederräder Ufer an der KGS Niederrad
Stellungnahme des Magistrats
Auf Grund der Gesamtsituation ist eine Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" nicht möglich. Dies widerspricht dem Charakter der Straße als Bundestraße und der Tempo-70 Regelung. Bei der Straße "Niederräder Ufer" handelt es sich um eine anbaufreie Straße, für die eine Geschwindigkeit von 70 km/h sinnvoll und angemessen ist. Mit der Lichtsignalanlage besteht eine sichere Querung der Straße. Die Lichtsignalanlage ist an den Verkehrsrechner angeschlossen. Bei einem Ausfall in den Schulspitzen wird der Verkehr durch die Städtische Verkehrspolizei geregelt. Ebenso erfolgt eine prioritäre Reparatur. Da es an der Straße "Niederräder Ufer" keine Wohnbebauung gibt, führt auch der Schulweg nicht über das Niederräder Ufer. Vielmehr werden die Schulwege aus dem Ortskern Niederrad in Richtung Schule geführt. Die installierte Beleuchtungsanlage entspricht der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen DIN-Norm. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.