Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die angesprochenen Flächen stehen derzeit überwiegend in Privateigentum. Auf das aktuelle Erscheinungsbild der Flächen hat der Magistrat daher wenig Einflussmöglichkeit. Zu 2.: Die Fläche liegt im Bereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 41c Nr. 1 und NO 41d Nr. 1 sowie des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans B 880 Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark, der aufgrund der Koalitionsvereinbarung seit Mitte 2021 ruht. Ein politischer Auftrag zur weiteren Planung des Gebietes liegt derzeit nicht vor. Zu 3.: Das derzeitige Planungsrecht mit der Ausweisung als gartenbauwirtschaftliche Fläche widerspricht einer Zwischennutzung als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend. Hierfür wäre eine Befreiung vom Bebauungsplan NO 41d Nr. 1 erforderlich. Zu 4.: Für die Bebauung Gymnasium Ost wäre die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ein politischer Auftrag für die Aufstellung dieses Bebauungsplans liegt nicht vor. Die bisher diskutierten Standorte für ein Gymnasium Ost liegen abseits der Flächen an der Friedberger Landstraße. Zu 5.: Im Regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche derzeit als Grünfläche dargestellt und könnte insofern als Teil einer großräumigen Grünverbindung im Frankfurter Stadtgebiet zwischen Lohrberg, Huthpark, Wasserpark, Günthersburgpark bzw. Hauptfriedhof entwickelt werden. Hierfür bedarf es entsprechender Planungen sowie ggf. Mittelbereitstellungen. Eine rechtlich gesicherte, sinnvolle Nutzung der Flächen insgesamt setzt neben einem Konsens auf politischer Ebene auch eine entsprechende Akzeptanz bei der Bevölkerung und der verschiedenen Interessengruppierungen und nicht zuletzt die Zustimmung der Eigentümer voraus. Eine Gesamtlösung steht hier nicht kurzfristig bevor.