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Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Sicherheitsräume zwischen parkenden Autos und Radwegen sind essenziell für die Verkehrssicherheit von Radfahrenden. Der Magistrat entspricht daher der Anregung, möchte aber im Folgenden auf die Rahmenbedingungen und damit die Herausforderungen vor Ort hinweisen. Die Kfz-Fahrbahnbreite beträgt im Bestand lediglich 3,75 Meter, die Radfahrstreifen haben eine Breite von rund 1,75 Meter. Für Busse, die Müllabfuhr und die Feuerwehr wird eine Fahrbahnbreite von 3,25 Meter benötigt, der erforderliche Sicherheitsabstand von Radverkehrsanlagen zu parkenden Kfz wiederum beträgt 0,75 Meter. Der vorhandene Spielraum ist demnach offenkundig nicht sehr groß. Somit verringert sich bei Umsetzung die Breite der bereits jetzt eher schmalen Radverkehrsanlage um 25 Zentimeter. Um Dooring-Unfälle zu vermeiden, hält der Magistrat einen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr jedoch für äußerst wichtig. In der Modifizierung sieht der Magistrat daher insgesamt eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr vor. Die Mindestbreite für Radfahrstreifen und Schutzstreifen liegt laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung bei 1,50 Meter. Dieses Maß kann bei den vorliegenden Querschnitten gerade so erreicht werden. Durch die geringe Breite sind Schutzstreifen die geeignetere Wahl, da so ein Ausweichen des Radverkehrs auf die Kfz-Fahrbahn erlaubt ist. Eine mögliche Straßenraumaufteilung ist - exemplarisch für eine Fahrtrichtung - in der folgenden Abbildung dargestellt. Im Streckenverlauf zwischen den Einmündungen Parsevalstraße und Montgolfier-Allee ist eine Überplanung gemäß der oben geschilderten Vorgehensweise möglich. Im Bereich der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee kann es aufgrund der Mehrstreifigkeit eventuell nötig sein, einzelne Parkstände zu entfernen. Um den Sicherheitstrennstreifen zu schaffen, wird schließlich die Fahrstreifenbreite verringert. Diese Verschmälerung lässt sich allerdings mitunter nicht bis komplett an die jeweiligen Kreuzungen heranziehen. Das liegt unter anderem an Einfahrradien beziehungsweise Schleppkurven im Kreuzungsbereich. Sofern die Kfz-Bestandsbreiten zum Passieren der anschließenden Kurven erforderlich sind, bleibt folglich kein Platz für Sicherheitstrennstreifen zwischen Radverkehrsanlage und Parkständen. Konkret kann dies jedoch erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden.

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