Haltebucht für Lieferdienste in der Speicherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich gilt, dass Ladezonen nur dort ausgewiesen werden können, wo ein entsprechender Bedarf besteht und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Im Regelfall sind dies Straßenabschnitte, in denen bereits geparkt werden darf. Um die Akzeptanz der Ladezonen zu erhöhen, werden diese gewöhnlich zeitlich eingeschränkt. In dem vom Ortsbeirat angesprochenen Straßenabschnitt zwischen Hafenstraße und Zanderstraße könnte eine Ladezone zwischen der Haunummer 36 und der Hausnummer 40 eingerichtet werden. Das bestehende Parkscheinparken im weiteren Verlauf der Parkbucht zwischen der Hausnummer 40 und 44 (Supermarkt) soll beibehalten werden.