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Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt den vorgeschlagenen Rückschnitt der Platanus acerifolia ab, da die Bäume als verkehrssicher eingestuft wurden und ein Rückschnitt aus fachlicher Sicht nicht vertretbar ist. Die Bäume sind vital und tragen zur Wohnqualität bei.

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Stellungnahme des Magistrats

Ungeachtet der Örtlichkeit werden alle Straßen- und Parkbäume in der Stadt Frankfurt am Main gemäß der Dienstanweisung Baumkontrolle, die sich an der aktuell gültigen Fassung der Baumkontrollrichtlinien der "Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V." (FLL) orientiert, überprüft. Die Dienstanweisung gibt vor, die Bäume in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von Baumart, Zustand, Alter und Entwicklungsphase der Bäume sowie der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs und der Verkehrslage auf deren Standsicherheit und Bruchfestigkeit einer Sichtkontrolle zu unterziehen und dies zu dokumentieren.

Die Regelkontrollen werden hierbei in einem regelmäßigen Rhythmus durchgeführt, bei Auffälligkeiten und Mängeln auch in kürzeren Abständen. Bei Zweifeln an der Verkehrssicherheit der Bäume werden diese eingehend untersucht. Als Ergebnis der Kontrollen werden bei Bedarf entsprechende Baumpflegemaßnahmen wie z. B. ein Kronenschnitt oder eine Seilverankerung durchgeführt. Bei nicht mehr gewährleisteter Standsicherheit wird auch eine Fällung festgelegt.

Die angesprochenen Platanen wurden vor annähernd 150 Jahren (1888) gepflanzt und stehen ca. 5-6m von den Gebäuden entfernt. Sie werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf geschnitten.

Sicherlich überragen einzelne Äste die Gebäude, dies ist jedoch im rechtlichen Sinne hinzunehmen. In einer von Bäumen geprägten Wohngegend hat man Laubfall in der Regel entschädigungslos hinzunehmen, auch wenn dadurch erhöhte Aufwendungen entstehen. Dafür profitiert die Anwohnerschaft von einer erhöhten Wohnqualität durch die Bäume.

Die letzte Kontrolle der Bäume in der Buchrainstraße erfolgte am 12.11.2024. Aufgrund des hohen Alters werden die Regelkontrollen in diesem Bereich halbjährlich, einmal im belaubten und einmal im unbelaubtem Zustand durchgeführt. Im Ergebnis waren Baumpflegemaßnahmen nicht erforderlich. Die Bäume wurden als verkehrssicher eingestuft.

Ein Rückschnitt ist aus fachlicher Sicht nicht vertretbar. Die vorhandene Blattmasse dient der Versorgung des Baumes. Wird sie stark reduziert, kann es zum Absterben von Teilen des Wurzelwerks kommen. Dies erhöht die Anfälligkeit gegenüber holzzerstörenden Pilzen und reduziert die Standfestigkeit des Baums.

Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Kappung ("...konsequent auf Stock gesetzt. ) wäre eine Fällung auf Raten und ist bei vitalen, statisch sicheren Bäumen nicht angezeigt. Kronenkappungen führen zwar kurzfristig zu einer kleineren Krone, mittelfristig wird die Krone durch das starke Adventivtriebwachstum dichter und grösser, langfristig führt die Kappung zu einem instabilen Baum, von dem eine größere Bruchgefahr ausgeht. Die durch die Kappung entstehenden Schädigungen sind irreparabel.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2025OMOM 6428Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)Direktanregung
  2. 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 724Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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