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Wem gehört das Innovationsviertel?

Vorlagentyp: STMagistrat
105 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 716

Betreff: Wem gehört das Innovationsviertel?

  1. Das Gebiet der Günthersburghöfe (Innovationsquartier) umfasst eine Fläche von ca. 15,5 Hektar (ohne Verkehrsflächen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße). Die Stadt Frankfurt am Main ist zurzeit Eigentümerin von circa 37 % fiskalischer Fläche. Weitere Angaben zu privaten Eigentumsverhältnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die städtischen Anteile sind aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen.
  2. Die Günthersburghöfe waren bis 2016 Teil der SEM3. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zu dieser damals geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurden Gespräche zur Klärung der Mitwirkungsbereitschaft geführt. Die Stadt hat in dieser frühen Phase jedoch keine Flächen erworben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2018OFOF 428/3Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. April 2018VV 830Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
  3. 3. September 2018STST 1693Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
  4. 11. Oktober 2018OFOF 542/3Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 24. Januar 2019VV 1145Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
  6. 23. April 2019Sie sind hier
    STST 716Wem gehört das Innovationsviertel?
    Stellungnahme
  7. 28. Mai 2019OFOF 682/3Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 22. August 2019VV 1403Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Anfrage
  9. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 439Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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