Wem gehört das Innovationsviertel?
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1693
Betreff: Wem gehört das Innovationsviertel? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2018OFOF 428/3Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018VV 830Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 3. September 2018Sie sind hierSTST 1693Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 11. Oktober 2018OFOF 542/3Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2019VV 1145Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 23. April 2019STST 717Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab