Wem gehört das Innovationsviertel?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Innovationsviertel? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern Auskunft zu erteilen
- Welche Anteile des Gesamtgeländes des Innovationsviertels in städtischem bzw. öffentlichem Besitz sind und welche im Besitz eines Privatinvestors. Dies sollte auch grafisch auf einer Karte dargestellt werden. Außerdem soll erklärt werden, bei wem es sich um den Privatinvestor handelt.
- Aus welchem Grund die Stadt Frankfurt nicht selbst die bei Planungsbeginn noch in Privatbesitz befindliche Grundstücke erworben hat, um möglichen spekulativen gewerblichen Grundstückskäufen entgegenzuwirken.
Inhalt
Antrag vom 01.03.2018, OF 428/3
Betreff: Wem gehört das Innovationsviertel?
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern Auskunft zu erteilen
- Welche Anteile des Gesamtgeländes des Innovationsviertels in städtischem bzw. öffentlichem Besitz sind und welche im Besitz eines Privatinvestors. Dies sollte auch grafisch auf einer Karte dargestellt werden. Außerdem soll erklärt werden, bei wem es sich um den Privatinvestor handelt.
- Aus welchem Grund die Stadt Frankfurt nicht selbst die bei Planungsbeginn noch in Privatbesitz befindliche Grundstücke erworben hat, um möglichen spekulativen gewerblichen Grundstückskäufen entgegenzuwirken.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2018Sie sind hierOFOF 428/3Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018VV 830Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 3. September 2018STST 1693Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 11. Oktober 2018OFOF 542/3Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2019VV 1145Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme