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Wem gehört das Innovationsviertel?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
60 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Innovationsviertel? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern Auskunft zu erteilen

  1. Welche Anteile des Gesamtgeländes des Innovationsviertels in städtischem bzw. öffentlichem Besitz sind und welche im Besitz eines Privatinvestors. Dies sollte auch grafisch auf einer Karte dargestellt werden. Außerdem soll erklärt werden, bei wem es sich um den Privatinvestor handelt.
  2. Aus welchem Grund die Stadt Frankfurt nicht selbst die bei Planungsbeginn noch in Privatbesitz befindliche Grundstücke erworben hat, um möglichen spekulativen gewerblichen Grundstückskäufen entgegenzuwirken.

Inhalt

Antrag vom 01.03.2018, OF 428/3

Betreff: Wem gehört das Innovationsviertel?

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern Auskunft zu erteilen

  1. Welche Anteile des Gesamtgeländes des Innovationsviertels in städtischem bzw. öffentlichem Besitz sind und welche im Besitz eines Privatinvestors. Dies sollte auch grafisch auf einer Karte dargestellt werden. Außerdem soll erklärt werden, bei wem es sich um den Privatinvestor handelt.
  2. Aus welchem Grund die Stadt Frankfurt nicht selbst die bei Planungsbeginn noch in Privatbesitz befindliche Grundstücke erworben hat, um möglichen spekulativen gewerblichen Grundstückskäufen entgegenzuwirken.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2018Sie sind hier
    OFOF 428/3Wem gehört das Innovationsviertel?
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. April 2018VV 830Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
  3. 3. September 2018STST 1693Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
  4. 11. Oktober 2018OFOF 542/3Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 24. Januar 2019VV 1145Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
  6. 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 20 · 15.03.2018
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 428/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 21 · 19.04.2018
TO I, TOP 5
Angenommen
Auskunftsersuchen V 830 2018 Die Vorlage OF 428/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der ersten Frage wie folgt ergänzt wird:" . .eines Privatinvestors beziehungsweise welcher Privatinvestor hat ein Vorkaufsrecht erworben?"

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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