Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?
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Auskunftsersuchen vom 24.01.2019, V 1145 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 11.10.2018
Betreff: Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel? Vorgang: V 830/18 OBR 3; ST 1693/18 Der Magistrat sah sich in seiner Stellungnahme vom 03.09.2018, ST 1693, auf das Auskunftsersuchen des Ortsbeirates vom 19.04.2018, V 830, nach viereinhalb Monaten nicht in der Lage, über die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke des geplanten Innovationsviertels innerhalb der Frist Auskunft zu geben. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten, 1. aus welchem Grund eine Stadtverwaltung nicht über die Eigentums- und Besitzverhältnisse von Grundstücken eines Bebauungsgebietes (hier: Innovationsviertel) informiert ist, um dem betroffenen Ortsbeirat innerhalb der Beantwortungsfrist von drei Monaten darüber Auskunft zu erteilen; 2. wie der Magistrat die Tatsache beurteilt, dass sich der Quadratmeterpreis laut Bodenrichtwert des für den Bau des Innovationsquartiers vorgesehenen Geländes zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2018 von 21 Euro auf 350 Euro erhöht hat; 3. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, mögliche Spekulationsgewinne (z. B. durch Weiterverkauf) aus diesen Wertsteigerungen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2018OFOF 428/3Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018VV 830Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 3. September 2018STST 1693Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 11. Oktober 2018OFOF 542/3Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2019Sie sind hierVV 1145Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 23. April 2019STST 717Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen