Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
V 830/18 OBR 3; ST 1693/18 Der Magistrat sah sich in seiner Stellungnahme ST 1693 vom 3.9.2018 auf das Auskunftsersuchen V 830 des Ortsbeirates vom 19.4.2018 nach viereinhalb Monaten nicht in der Lage, über die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke des geplanten Innovationsviertels innerhalb der Frist Auskunft zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat Auskunft zu erteilen Aus welchem Grund eine Stadtverwaltung nicht über die Eigentums- und Besitzverhältnisse von Grundstücken eines Bebauungsgebietes (hier: Innovationsviertel) informiert ist, um dem betroffenen Ortsbeirat innerhalb der Beantwortungsfrist von drei Monaten darüber Auskunft zu erteilen. Wie der Magistrat die Tatsache beurteilt, dass sich der Quadratmeterpreis laut Bodenrichtwert des für den Bau des Innovationsquartiers vorgesehenen Geländes zwischen dem 1.1.2016 und dem 1.1.2018 von 21 Euro auf 350 Euro erhöht hat. Welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, mögliche Spekulationsgewinne (z.B. durch Weiterverkauf) aus diesen Wertsteigerungen zu verhindern.
Inhalt
Antrag vom 11.10.2018, OF 542/3
Betreff: Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel? Vorgang: V 830/18 OBR 3; ST 1693/18 Der Magistrat sah sich in seiner Stellungnahme ST 1693 vom 3.9.2018 auf das Auskunftsersuchen V 830 des Ortsbeirates vom 19.4.2018 nach viereinhalb Monaten nicht in der Lage, über die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke des geplanten Innovationsviertels innerhalb der Frist Auskunft zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat Auskunft zu erteilen Aus welchem Grund eine Stadtverwaltung nicht über die Eigentums- und Besitzverhältnisse von Grundstücken eines Bebauungsgebietes (hier: Innovationsviertel) informiert ist, um dem betroffenen Ortsbeirat innerhalb der Beantwortungsfrist von drei Monaten darüber Auskunft zu erteilen. Wie der Magistrat die Tatsache beurteilt, dass sich der Quadratmeterpreis laut Bodenrichtwert des für den Bau des Innovationsquartiers vorgesehenen Geländes zwischen dem 1.1.2016 und dem 1.1.2018 von 21 Euro auf 350 Euro erhöht hat. Welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, mögliche Spekulationsgewinne (z.B. durch Weiterverkauf) aus diesen Wertsteigerungen zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2018OFOF 428/3Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018VV 830Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 3. September 2018STST 1693Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 11. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 542/3Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2019VV 1145Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
- 23. April 2019STST 717Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)