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Wem gehört das Innovationsviertel?

Vorlagentyp: V
60 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 830 entstanden aus Vorlage: OF 428/3 vom 01.03.2018

Betreff: Wem gehört das Innovationsviertel? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Anteile des Gesamtgeländes des Innovationsviertels sind in städtischem bzw. öffentlichem Besitz und welche im Besitz eines Privatinvestors beziehungsweise welcher Privatinvestor hat ein Vorkaufsrecht erworben? Dies sollte auch grafisch auf einer Karte dargestellt werden. Außerdem soll erklärt werden, um welchen Privatinvestor es sich handelt.
  2. Aus welchem Grund hat die Stadt Frankfurt nicht selbst die bei Planungsbeginn noch in Privatbesitz befindlichen Grundstücke erworben, um möglichen spekulativen gewerblichen Grundstückskäufen entgegenzuwirken? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2018OFOF 428/3Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. April 2018Sie sind hier
    VV 830Wem gehört das Innovationsviertel?
    Anfrage
  3. 3. September 2018STST 1693Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
  4. 11. Oktober 2018OFOF 542/3Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 24. Januar 2019VV 1145Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Anfrage
  6. 23. April 2019STST 717Nachfrage: Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
  7. 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 24 · 16.08.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 62 0

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