Stellungnahme des Magistrats (ST 716)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: V 830/18 OBR 3; ST 716/19 Unter dem Betreff "Wem gehört das Innovationsviertel?" hatte der Ortsbeirat den Magistrat unter Ziffer 2. des Auskunftsersuchens vom 19.04.2018, V 830, gebeten, folgende Frage zu beantworten: "Aus welchem Grund hat die Stadt Frankfurt nicht selbst die bei Planungsbeginn noch in Privatbesitz befindlichen Grundstücke erworben, um möglichen spekulativen gewerblichen Grundstückskäufen entgegenzuwirken?" Der Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 716, folgend, waren "die Günthersburghöfe ... bis 2016 Teil der SEM3. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zu dieser damals geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurden Gespräche zur Klärung der Mitwirkungsbereitschaft geführt. Die St adt hat in dieser frühen Phase jedoch keine Flächen erworben." Jedoch, dass die Stadt in der nämlichen Phase keine Flächen erworben hat, ist dem Ortsbeirat bekannt, die Frage ist nur, warum?
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 22.08.2019, V 1403 entstanden aus Vorlage: OF 682/3 vom 28.05.2019
Betreff: Stellungnahme des Magistrats (ST 716) Vorgang: V 830/18 OBR 3; ST 716/19 Unter dem Betreff "Wem gehört das Innovationsviertel?" hatte der Ortsbeirat den Magistrat unter Ziffer 2. des Auskunftsersuchens vom 19.04.2018, V 830, gebeten, folgende Frage zu beantworten: "Aus welchem Grund hat die Stadt Frankfurt nicht selbst die bei Planungsbeginn noch in Privatbesitz befindlichen Grundstücke erworben, um möglichen spekulativen gewerblichen Grundstückskäufen entgegenzuwirken?" Der Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 716, folgend, waren "die Günthersburghöfe ... bis 2016 Teil der SEM3. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zu dieser damals geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurden Gespräche zur Klärung der Mitwirkungsbereitschaft geführt. Die St adt hat in dieser frühen Phase jedoch keine Flächen erworben." Jedoch, dass die Stadt in der nämlichen Phase keine Flächen erworben hat, ist dem Ortsbeirat bekannt, die Frage ist nur, warum? Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, noch einmal zu prüfen und zu berichten, warum damals von der Stadt keine Flächen erworben wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019STST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 28. Mai 2019OFOF 682/3Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. August 2019Sie sind hierVV 1403Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Anfrage
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 439Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 1