Stellungnahme des Magistrats (ST 716)
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main kann während der Voruntersuchungsphase für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme keine Enteignungen vornehmen und hat den Grundstückserwerb nicht aktiv betrieben, um eine negative Beeinflussung der Grundstückspreise zu vermeiden. Die Stadt besitzt bereits ausreichend Fläche im Entwicklungsgebiet, um das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Während der Voruntersuchungsphase für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kann die Stadt Frankfurt am Main weder den Verkauf zum von der Entwicklung unbeeinflussten Wert erzwingen noch die Grundstückseigentümer enteignen. Ein Erwerb von Grundstücken wäre daher nur im Wege des freihändigen Erwerbs zu Marktpreisen denkbar gewesen. Die Stadt Frankfurt am Main hat dies nicht aktiv betrieben. Sie wäre in diesem Fall als ein Marktteilnehmer aufgetreten, was eine Grundstücksspekulation in dem Gebiet verstärkt und die Grundstückspreise in diesem Gebiet negativ beeinflusst hätte. Die Stadt Frankfurt am Main ist im Übrigen Eigentümerin einer hinreichend großen Fläche in dem vorgesehenen Entwicklungsgebiet, um das Bebauungsplanverfahren sowie eine Baulandumlegung durchzuführen. Ein weiterer Erwerb war daher für das Verfahren nicht zwingend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019STST 716Wem gehört das Innovationsviertel?Stellungnahme
- 28. Mai 2019OFOF 682/3Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. August 2019VV 1403Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Anfrage
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 439Stellungnahme des Magistrats (ST 716)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab