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Baustelle in der unteren Berger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Baustelleneinrichtung in der unteren Berger Straße ist vorerst bis zum 16.08.2022 genehmigt. Die Baumaßnahme wird jedoch voraussichtlich bis Februar 2024 andauern. Dem Magistrat liegen die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung und das Aufmaß vor. Generell wird die Sicherung der Baustelle gemäß Straßenverkehrsordnung sowie den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen wöchentlich geprüft. So können zeitnah Korrekturen vorgenommen und Fehlentwicklungen beseitigt werden. Zu a Der Magistrat entspricht der Anregung und setzt diese aktuell um: In der unteren Berger Straße wird im Bereich der Hausnummer 86 mit einer Anrampung des Bordsteins mobilitätseingeschränkten Personen das Queren erleichtert. Auf der gegenüberliegenden Parkfläche wird den Fußgänger:innen mittels Schranken und dem Verkehrszeichen "Gehweg" (VZ 239 StVO) angezeigt, an welcher Stelle sie barrierefrei auf den Gehweg wechseln können. Zu b Die Baustelleneinrichtungen auf der Baustelle und auf Nachbargrundstücken von Baugrundstücken sind bis zum Abschluss der Bauarbeiten genehmigungsfrei. Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf diesen Grundstücken die Baustelleneinrichtung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Zu c Der Magistrat hat die Baustelle vor Ort überprüft. Auf der Baustelle ist das nach der Hessischen Bauordnung vorgeschriebene Baustellenschild angebracht. Zu d Der Magistrat steht in gutem Kontakt mit der Bauleitung, die mit den Örtlichkeiten vertraut ist und Hinweise und Beschwerden zur Sicherheit des öffentlichen Verkehrsraumes zeitnah umsetzt. Darüber hinaus verfügt der Magistrat über keine rechtliche Grundlage, in die Baustellenlogistik privater Baumaßnahmen einzugreifen. Zu e Die Bänke befinden sich im Moment im genehmigten Baufeld. Sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist, werden die festen Einbauten wieder in den vorherigen Zustand zurückversetzt.

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