Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die geplante bauliche Umsetzung der Nordmainischen S-Bahn ab 2023 hingewiesen und die Umgestaltung des Bereichs Cassellastraße/Orber Straße unter den Vorbehalt dieser Realisierung gestellt. Aufgrund der angespannten Finanzsituation können derzeit nur dringend notwendige Maßnahmen umgesetzt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Orber Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station „Fechenheim“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Orber Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass voraussichtlich ab 2023 die bauliche Umsetzung der Nordmainischen S-Bahn auf Frankfurter Gemarkung beginnt. Die Auswirkungen auf die angrenzenden Straßenräume sind dabei noch nicht absehbar. Daher steht die zukünftige Umgestaltung des Bereichs Cassellastraße/Orber Straße unter dem Vorbehalt einer Realisierung der Nordmainischen S-Bahn.
Hinsichtlich der angeregten Umgestaltung des Bereichs der Orber Straße 1-5 zeigt die Skizze in der Anlage auf, wie die vorhandenen Flächen mit neuen Baumpflanzungen und neuen Funktionsflächen für die Anwohnenden gestaltet werden könnten. Die Skizze wurde u.a. auf der Grundlage der Stadtkarte und unter Berücksichtigung von vorhandenen Leitungstrassen im Untergrund erstellt.
Wegen der angespannten Finanzsituation der Stadt Frankfurt am Main können nur Maßnahmen umgesetzt werden, die als äußert dringend eingestuft werden. Investitionsplanungen sind auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. Zulässig sind im Rahmen der derzeitigen Haushaltskonsolidierung nur Anmeldungen investiver Bedarfe, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind bzw. der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind für die geforderten Umgestaltungsmaßnahmen im Moment nicht erfüllt.
Dies vorausgeschickt, weist der Magistrat darauf hin, dass die konkret dargelegten Anregungen sich derzeit nur zu einem kleinen Teil baulich umsetzen lassen:
Zu 1. und 3.
Verkehrstechnisch ist in beiden Bereichen die Einrichtung von Parkflächen möglich. Allerdings weist der Untergrund eine Vielzahl von Reparaturstellen auf, so dass derzeit keine haltbare Markierung von Parkwinkeln möglich ist.
Zu 2.
Die bauliche Umsetzung der Sperrung kann bei einer zukünftigen Umgestaltung in ein Gesamtkonzept integriert werden. Derzeit besteht hier kein offizieller Fußgängerüberweg, da die entsprechende Beschilderung fehlt. Die markierten Streifen auf der Fahrbahn dienen zur Sensibilisierung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden.
Zu 4.
Eine Entsiegelung der Asphaltfläche ist aus Sicht des Magistrats erst mit der zukünftigen Umgestaltung des Bereichs sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar.
Zu 5.
Ein Fußgängerüberweg ist in diesem Bereich nicht vorgesehen, da der Bereich in einer Tempo-30-Zone liegt.
Zu 6. und 7.
Der Magistrat wird die angeregten Drängelgitter und das Piktogramm umsetzen, sofern die Kosten dafür von der Freien Christlichen Schule übernommen werden.
Zu 8.
Dieser Punkt wurde bereits mit der ST 308 vom 17.02.2020 abschließend beantwortet.
Zu 9.
Die Einrichtung einer Parkfläche ist hier leider nicht möglich. Der Bereich wurde lediglich für den Fußverkehr befestigt, um die Erreichbarkeit der nahegelegenen Geschäfte komfortabler zu gestalten. Der Bereich ist ohne Unterbau angelegt und hält daher den Belastungen durch parkende Fahrzeuge nicht Stand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2019OFOF 632/11Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP, LINKE.
- 28. Oktober 2019OMOM 5323Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber StraßeDirektanregung
- 17. Februar 2020STST 308Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber StraßeStellungnahme
- 23. November 2020STST 2034Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber StraßeStellungnahme
- 2. August 2021STST 1392Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber StraßeStellungnahme
- 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 687Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab