Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass voraussichtlich ab 2023 die bauliche Umsetzung der Nordmainischen S-Bahn auf Frankfurter Gemarkung beginnt. Die Auswirkungen auf die angrenzenden Straßenräume sind dabei noch nicht absehbar. Daher steht die zukünftige Umgestaltung des Bereichs Cassellastraße/Orber Straße unter dem Vorbehalt einer Realisierung der Nordmainischen S-Bahn. Hinsichtlich der angeregten Umgestaltung des Bereichs der Orber Straße 1-5 zeigt die Skizze in der Anlage auf, wie die vorhandenen Flächen mit neuen Baumpflanzungen und neuen Funktionsflächen für die Anwohnenden gestaltet werden könnten. Die Skizze wurde u.a. auf der Grundlage der Stadtkarte und unter Berücksichtigung von vorhandenen Leitungstrassen im Untergrund erstellt. Wegen der angespannten Finanzsituation der Stadt Frankfurt am Main können nur Maßnahmen umgesetzt werden, die als äußert dringend eingestuft werden. Investitionsplanungen sind auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. Zulässig sind im Rahmen der derzeitigen Haushaltskonsolidierung nur Anmeldungen investiver Bedarfe, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind bzw. der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind für die geforderten Umgestaltungsmaßnahmen im Moment nicht erfüllt. Dies vorausgeschickt, weist der Magistrat darauf hin, dass die konkret dargelegten Anregungen sich derzeit nur zu einem kleinen Teil baulich umsetzen lassen: Zu
- und
- Verkehrstechnisch ist in beiden Bereichen die Einrichtung von Parkflächen möglich. Allerdings weist der Untergrund eine Vielzahl von Reparaturstellen auf, so dass derzeit keine haltbare Markierung von Parkwinkeln möglich ist. Zu
- Die bauliche Umsetzung der Sperrung kann bei einer zukünftigen Umgestaltung in ein Gesamtkonzept integriert werden. Derzeit besteht hier kein offizieller Fußgängerüberweg, da die entsprechende Beschilderung fehlt. Die markierten Streifen auf der Fahrbahn dienen zur Sensibilisierung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden. Zu
- Eine Entsiegelung der Asphaltfläche ist aus Sicht des Magistrats erst mit der zukünftigen Umgestaltung des Bereichs sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar. Zu
- Ein Fußgängerüberweg ist in diesem Bereich nicht vorgesehen, da der Bereich in einer Tempo-30-Zone liegt. Zu
- und
- Der Magistrat wird die angeregten Drängelgitter und das Piktogramm umsetzen, sofern die Kosten dafür von der Freien Christlichen Schule übernommen werden. Zu
- Dieser Punkt wurde bereits mit der ST 308 vom 17.02.2020 abschließend beantwortet. Zu
- Die Einrichtung einer Parkfläche ist hier leider nicht möglich. Der Bereich wurde lediglich für den Fußverkehr befestigt, um die Erreichbarkeit der nahegelegenen Geschäfte komfortabler zu gestalten. Der Bereich ist ohne Unterbau angelegt und hält daher den Belastungen durch parkende Fahrzeuge nicht Stand.