Begrünung Kettenhofweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung grundsätzlich und wird diese - so weit wie möglich - entsprechend umsetzen. Zu
- Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass eine Außengastronomie nur unmittelbar vor der jeweiligen Liegenschaft genehmigt werden kann. Entsprechend wird der Betreiber der Gastronomie im Kettehofweg 2 angefragt. Der Ortsbeirat wird über das Ergebnis informiert. Zu
- Für die Begrünung an der Arndtstraße erarbeitet der Magistrat derzeit noch eine Planung, die den Laufachsen besser gerecht wird. Vor der Umsetzung wird diese mit dem Ortsbeirat abgestimmt.