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Begrünung Kettenhofweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung grundsätzlich und wird diese - so weit wie möglich - entsprechend umsetzen. Zu

  1. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass eine Außengastronomie nur unmittelbar vor der jeweiligen Liegenschaft genehmigt werden kann. Entsprechend wird der Betreiber der Gastronomie im Kettehofweg 2 angefragt. Der Ortsbeirat wird über das Ergebnis informiert. Zu
  2. Für die Begrünung an der Arndtstraße erarbeitet der Magistrat derzeit noch eine Planung, die den Laufachsen besser gerecht wird. Vor der Umsetzung wird diese mit dem Ortsbeirat abgestimmt.

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