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Rad- und Gehwegmarkierung sowie Spiegel für Tunnelabschnitt am südlichen Teil des Erich-Ollenhauer-Rings

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Oberflächen des Geh- und Radweges vor und hinter dem Tunnel sind mit verschiedenem Pflaster ausgestattet. Der Geh- und der Radweg können daher schon wegen ihrer Beschaffenheit eindeutig voneinander unterschieden werden. Deshalb sieht der Magistrat dort keine Notwendigkeit, Fahrbahnmarkierungen aufzutragen. Im Tunnel ist aufgrund der geraden Verkehrsführung eine Fahrbahnbegrenzung ebenfalls nicht notwendig. Stattdessen wird der Magistrat einige Fahrradpiktogramme vor, im und hinter dem Tunnel auftragen, um den Radweg nochmals hervorzuheben. Zudem wird die Beschilderung angepasst. Die Ausführung ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Dem Wunsch nach einem Verkehrsspiegel kann der Magistrat nicht entsprechen. Ein solcher ist für Kraftfahrzeuge ausgelegt. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen sind Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und vor allem Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen. Vielmehr gilt auch hier der Grundsatz (StVO § 1), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.