Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die beschriebene Situation besteht seit dem Jahr 2021. Grund für die Unterbrechung des Schutzstreifens ist das parallele Aufstellen der Fahrzeuge, die geradeaus und links abbiegen. Grundsätzlich dürfen Schutzstreifen überfahren werden. Dennoch sollten sie nur dort zum Einsatz kommen, wo sie nicht dauerhaft überfahren werden. Folglich würde die Markierung an dieser Stelle objektiv nur einen scheinbaren Mehrwert für den Radverkehr bieten. Im Rahmen des barrierefreien Umbaus der dortigen Straßenbahnhaltestelle, dessen Planung bereits begonnen hat, wird die Radverkehrsführung angepasst und vollends separiert werden. Demzufolge wird mit dem Umbau die derzeitige problematische Situation aufgelöst.