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Mehr Sicherheit für Fahrradverkehr in der Seehofstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Auf der Grundlage der mit § 1833 am 28.09.2017 beschlossenen Vorplanung zur Umgestaltung der Seehofstraße wurden zunächst die weiterführenden Planungsschritte für einen verbesserten durchgängigen Radverkehr vorangetrieben. Die bisherige Planung für die Seehofstraße muss jedoch aufgrund der Vorgaben aus dem Radentscheid deutlich überarbeitet werden. Die bisher vorgesehenen Schutzstreifen für den Radverkehr sind nach den neuen Vorgaben nicht breit genug. Ob eventuell deutlich breitere Radwege als Lösung möglich sind, wird in einem erneuten Planungsprozess geklärt. Dieser ist gegenwärtig noch nicht terminiert, da in diesem Zusammenhang auch der geplante Einsatz der 40 Meter langen Straßenbahnzüge sowie die Lage und Ausgestaltung der Haltestellen überprüft werden müssen. Dadurch bewegt sich die Planung abschnittsweise wieder auf der Ebene der Vorplanung. Eine zeitnahe Umsetzung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Generell ist der nördliche Abschnitt der Seehofstraße für Radfahrende - gerade im Hinblick auf die drei Fahrspuren und die Schrägparkplätze - nicht gut befahrbar. Eine Möglichkeit ist es, auf dem rechten Fahrstreifen einen Radfahrstreifen in Fahrtrichtung zu markieren. Die Gestaltung wäre dabei ähnlich wie beispielsweise in der Walter-Kolb-Straße. Eine bestandsnahe Lösung mit Radfahrstreifen in der Gegenrichtung ist zwar theoretisch möglich, hätte allerdings zur Folge, dass alle Parkplätze auf der östlichen Seite entfallen würden. In Fahrtrichtung wäre dann zudem nur ein 1,75 Meter breiter Schutzstreifen für den Radverkehr möglich, was in der Praxis oft zu geringe Überholabstände mit sich bringt. Wenn eine Radverkehrsanlage in Gegenrichtung geschaffen werden soll, ist es empfehlenswert, die Radwege auch baulich herzustellen. Eine bauliche Umsetzung ist bisher allerdings nicht geplant.

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