Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bäume im Europaviertel erhalten - Fragen sind immer noch offen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat geht davon aus, dass es sich bei der betreffenden Liegenschaft um die Altenhainer Straße 15 handelt. Hier wurde mit Bescheid vom 05.08.2021 die "Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten und einer Kita EG + 1.OG sowie Herstellen von zwei Stellplätzen" genehmigt. Der Baubeginn wurde zum 11.10.2021 angezeigt, die Rohbaufertigstellung zum 09.06.2023. Bauherrin ist die ABG FRANKFURT HOLDING. Auf dem Baugrundstück sind im geltenden Bebauungsplan keine Bäume als zu schützen festgesetzt. Im Baugenehmigungsverfahren wurde jedoch das Umweltamt beteiligt und in der erteilten Baugenehmigung darauf hingewiesen, dass zur Umsetzung des Bauvorhabens die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zur Fällung der im Bebauungsplan Nr. 826 (rechtsverbindlich seit dem 05.02.2008) festgesetzten öffentlichen Grünfläche Kameruner Rosengärtchen verorteten Bäume Nr. 38 und 44 erforderlich ist. Laut Stellungnahme des Grünflächenamtes wurden die beiden Bäume bereits am 26.10.2021 gefällt. Die erforderliche Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung habe dabei vorgelegen. In diesem Zusammenhang konnten die Bäume nicht erhalten werden. Ein Konzept der Baufrösche ist der Bauherrin ABG FRANKFURT HOLDING nicht bekannt und wurde insofern auch nicht umgesetzt, weil es offensichtlich von einer völlig anderen Nutzung ausging. Die letzte Planung hatte vorgesehen, dass auf dem Grundstück eine Kita und Wohnungen entstehen, die Baumaßnahme ist so gut wie abgeschlossen.