Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bislang findet sich, beginnend ab dem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte vor Liegenschaft 271 (ehemals Café Ruppel) bis zur Fußgängerschutzanlage vor Liegenschaft 267, eine Ladezone mit Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "eingeschränktes Haltverbot" sowie Zusätzen VZ 1042-31 StVO "werktags 7-17 h" und 1053-34 StVO "auf dem Seitenstreifen". Diese Regelung erweist sich als nicht zielführend. Die Ladezone wird künftig mit VZ 283 StVO "absolutes Haltverbot" sowie dem Zusatz VZ 1026-35 StVO "Lieferverkehr frei" beschildert. Zudem wird zur Verdeutlichung ein Lieferzonenpiktogramm markiert.