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Fontanestraße: Beachtung Tempo-30-Zone?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Fontanestraße ist eine reine Anliegerstraße ohne nennenswerten Durchgangsverkehr. Sie unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von einer Vielzahl ähnlicher Straßen im Stadtgebiet. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und der schmalen Fahrbahn, welche hohe Fahrgeschwindigkeiten verhindert, sind keine Geschwindigkeitskontrollen gerechtfertigt. Diese würden eindeutig zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen. Dort einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, würde eine bauliche Veränderung der derzeitigen klaren Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahn bedingen. Die mit Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "verkehrsberuhigter Bereich" erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies schließt auch eine Reduzierung des vorhandenen Parkplatzangebotes ein. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau der Verkehrsflächen erforderlich. Einen solchen Ausbau kann der Magistrat in absehbarer Zeit nicht in Aussicht stellen.

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