Fontanestraße: Beachtung Tempo-30-Zone?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Einführung einer Tempo-30-Zone in der Fontanestraße abgelehnt. Die Straße ist eine Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen, und eine Geschwindigkeitskontrolle wäre nicht gerechtfertigt. Zudem wäre eine bauliche Veränderung erforderlich, die derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Fontanestraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Ergänzende Beschilderung an der Einfahrt zur Fontanestraße08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Spielplatz in der Fontaneanlage: Planung beginnen und Mittel anmelden18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aktueller Sachstand zur Verkehrssicherheit in der Fontanestraße und Prüfung geeigneter Maßnahmen18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Fontanestraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Fontanestraße ist eine reine Anliegerstraße ohne nennenswerten Durchgangsverkehr. Sie unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von einer Vielzahl ähnlicher Straßen im Stadtgebiet.
Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und der schmalen Fahrbahn, welche hohe Fahrgeschwindigkeiten verhindert, sind keine Geschwindigkeitskontrollen gerechtfertigt. Diese würden eindeutig zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen.
Dort einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, würde eine bauliche Veränderung der derzeitigen klaren Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahn bedingen. Die mit Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "verkehrsberuhigter Bereich" erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies schließt auch eine Reduzierung des vorhandenen Parkplatzangebotes ein. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau der Verkehrsflächen erforderlich. Einen solchen Ausbau kann der Magistrat in absehbarer Zeit nicht in Aussicht stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2022OFOF 361/9Fontanestraße: Beachtung Tempo-30-Zone?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. November 2022OMOM 3141Fontanestraße: Beachtung Tempo-30-Zone?Direktanregung
- 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 592Fontanestraße: Beachtung Tempo-30-Zone?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab