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Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Schlussbericht wurde im Februar 2021 an das damalige Verkehrsdezernat (Dezernat VI) übermittelt. Die Veröffentlichung wurde erst durch das neu besetzte Dezernat wieder aufgegriffen. Zu 2.: Der Schlussbericht wurde unter der Nummer B 256/22 veröffentlicht und ist über das Parlamentarische Informationssystem (PARLIS) öffentlich einsehbar. Es ist nicht vorgesehen, die Ergebnisse im Rahmen einer Bürgerversammlung den Bürger:innen sowie den Ortsbeiräten vorzustellen. Zu 3.: Es ist üblich, Verkehrsmengenerhebungen an einem repräsentativen Tag durchzuführen. Bei der Auswahl solcher Tage wird berücksichtigt, dass eine allgemeingültige, "normale" Verkehrslage vorliegt. So werden bewusst Ferien, Feiertage, besondere Verkehrsereignisse (z. B. Messen) ausgeschlossen. Um einen Vergleich der Verkehrsmengen vor und während des Versuchs zu ermöglichen, wurden die beiden Erhebungen im gleichen Monat durchgeführt (2018 und 2020). Über die Ermittlung der Verkehrsmengen hinaus wurden auch Verkehrslagedaten untersucht. Aus einem großen Datenbestand heraus wurden für einen Vergleich vor und während der Umnutzung jeweils Daten fünf vergleichbarer Werktage ausgewertet. Zu 4.: Die Verkehrsmengenerhebungen fanden an den verkehrswichtigen Knotenpunkten im unmittelbaren Umfeld statt. Erhöhungen der Verkehrsmengen an diesen Knotenpunkten ermöglichen Rückschlüsse auf mögliche Erhöhungen in den dahinterliegenden Straßenabschnitten, so zum Beispiel am Knotenpunkt Deutschherrnufer/ Walter-Kolb-Straße/ Alte Brücke für die Achse Gartenstraße / Walter-Kolb-Straße. Zu 5.: Die Ergebnisse ab Seite 39 sind aus einer Vorher-Nachher-Studie der Technischen Universität Darmstadt - Fachbereich Architektur, Forschungsgruppe UHG - übernommen worden und lagen ausschließlich in prozentualen Angaben vor. Zu 6.: Die Bezeichnung "vage" in Kapitel D 1.2. Ergebnisse auf Seite 29 des Schlussberichtes bezieht sich auf einen Vergleich von Verkehrsmengen vor und während der Corona-Pandemie. Vergleichende Untersuchungen ohne Einfluss der Corona-Pandemie waren bekanntermaßen nicht möglich. Der Schlussbericht legt offen, dass aufgrund der dort beschriebenen Ergebnisse eine Aussage über eine grundsätzliche Machbarkeit einer Umnutzung des nördlichen Mainufers getroffen werden kann. Ziel war die Untersuchung der stadträumlichen und verkehrlichen Folgewirkungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt. Die Innenstadt soll für den Fuß- und Radverkehr attraktiver werden. Die Nord-Süd-Wegeverbindungen sollen ausgebaut und die Barrierewirkung der Mainuferstraße reduziert werden. Der Magistrat wollte mit der Maßnahme herausfinden, ob erstens die im Innenstadtkonzept beschriebenen Erwartungen sich als realistische Annahmen erweisen und wie sich zweitens die verkehrlichen Folgewirkungen darstellen. Diese Zielsetzung wurde mit § 4255 am 27.06.2019 (M 72) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Zu 7.: Der Magistrat hat für die Planung, Umsetzung und Auswertung der Umnutzung des nördlichen Mainufers ein Ingenieurbüro beauftragt. Die Kosten für diesen Auftrag belaufen sich auf ca. 175.000 € (netto). Der Abschlussbericht ist eine Teilleistung des Auftrags, die aber nicht mit einer einzelnen Kostenposition verbunden ist.

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