Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die gefasste Quelle des Bonifatiusbrunnen ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG (Denkmal der Volksfrömmigkeit). Der Vorschlag zu einer Beschilderung wird vom Denkmalamt begrüßt.