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Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die gefasste Quelle des Bonifatiusbrunnen ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG (Denkmal der Volksfrömmigkeit). Der Vorschlag zu einer Beschilderung wird vom Denkmalamt begrüßt.

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