Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt den Vorschlag zur Beschilderung des Bonifatiusbrunnen, da dieser als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG eingestuft ist. Die Beschilderung soll zur Aufwertung und besseren Erkennbarkeit des Denkmals beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die gefasste Quelle des Bonifatiusbrunnen ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG (Denkmal der Volksfrömmigkeit). Der Vorschlag zu einer Beschilderung wird vom Denkmalamt begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2024OFOF 466/12Hinweisschilder BonifatiusbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2024OMOM 4982Hinweisschilder BonifatiusbrunnenDirektanregung
- 25. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 583Hinweisschilder BonifatiusbrunnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab