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Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat begrüßt den Vorschlag zur Beschilderung des Bonifatiusbrunnen, da dieser als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG eingestuft ist. Die Beschilderung soll zur Aufwertung und besseren Erkennbarkeit des Denkmals beitragen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die gefasste Quelle des Bonifatiusbrunnen ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG (Denkmal der Volksfrömmigkeit). Der Vorschlag zu einer Beschilderung wird vom Denkmalamt begrüßt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2024OFOF 466/12Hinweisschilder BonifatiusbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2024OMOM 4982Hinweisschilder BonifatiusbrunnenDirektanregung
  3. 25. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 583Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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