Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger und zur Anbringung eines Fußgängerüberwegs abgelehnt. Die Gründe hierfür sind, dass die erforderlichen Gehwege auf der nördlichen Fahrbahnseite der Gelastraße fehlen und die Sicherheitsvoraussetzungen im Kurvenbereich nicht gegeben sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gelastraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.08.2026.
- Waschbärenmanagement26.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück – Planfeststel-lungsbeschluss herbeiführen27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gelastraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges geschieht nach Maßgabe den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).
Gemäß 2.1 Absatz 1 R-FGÜ dürfen Fußgängerüberwege nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Ein solcher fehlt allerdings auf der nördlichen Fahrbahnseite der Gelastraße.
Außerdem müssen gemäß 2.2 R-FGÜ bestimmte örtliche Voraussetzungen vorliegen, insbesondere aber sind die "frühzeitige Erkennbarkeit" des Fußgängerüberweges sowie "eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden" zwingend erforderlich (2.2 Absatz 1 R-FGÜ). Im Kurvenbereich der Flinsch- / Gelastraße sind eben diese Voraussetzungen allerdings nicht gegeben.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges würde die Fußgängersicherheit im Kurvenbereich nicht erhöhen. Im Gegenteil würde es sich um die Vorspiegelung falscher Sicherheit handeln, wenn zu Fuß Gehende sich auf ihren Vorrang verließen, der Fahrverkehr aber nicht über die zur Rücksichtnahme erforderliche Sicht verfügt.
Die Aufstellung einer Signalanlage für den Fußverkehr kommt aus denselben Gründen nicht in Betracht.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2019STST 907Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der FlinschstraßeStellungnahme
- 25. Juli 2023OFOF 490/11Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines FußgängerüberwegsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2023OMOM 4346Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines FußgängerüberwegsDirektanregung
- 21. September 2023OFOF 509/11Parkverbot am GelaGartenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2023OMOM 4546Parkverbot am „GelaGarten“Direktanregung
- 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 243 WochenSTST 57Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines FußgängerüberwegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab