Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. Fleximodel)
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat der Anregung bereits dahingehend entsprochen, dass die bestehende Parkplatzbeschilderung im Multifunktionsstreifen eine flexible Nutzung berücksichtigt. Eine gesonderte Beschilderung, dass eine bestimmte Parkfläche für die Außengastronomie genehmigt ist, gibt es im Grüneburgweg nicht. Die Flächen sind weiterhin als Parkflächen ausgewiesen. Das bietet den Vorteil, dass bei Änderungen nicht jedes Mal die Beschilderung angepasst werden muss. Sollte also ein Gastronomiebetrieb im Winterhalbjahr seine Außenfläche nicht nutzen und das Mobiliar abbauen, kann die Fläche zwischenzeitlich als Parkplatz genutzt werden. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass die Sondernutzung für ein Außengastronomieangebot für das gesamte Jahr erteilt wird. Eine Außengastronomie kann also durchaus auch das ganze Jahr hindurch angeboten werden. Dies liegt im Ermessen des Gastronomiebetriebs und für diesen Fall ist er nicht verpflichtet, die Möblierung wegzuräumen.