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Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Viele Verkehrsteilnehmende, über alle Gruppen an Fortbewegungsarten hinweg, sind sich ihres (falschen) Handels durchaus bewusst und nehmen Verwarnungsgelder auch billigend in Kauf. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Mangels Halterhaftung im Fließverkehr lässt sich das Fehlverhalten nur dann zur Anzeige bringen, wenn Betroffene angehalten und die Personalien aufgenommen werden oder vor Ort eine Barverwarnung erhoben wird. Dies wird durch die hohe und teilweise sehr schnelle Mobilität von Rad- und E-Scooter-Fahrer_innen leider oftmals erheblich erschwert. Um hier mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Schwerpunktstellen entsprechende Kontrollen durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei durchgeführt. Die Städtische Verkehrspolizei unterstützt die Polizeibehörde mit vereinzelt durchgeführten Radfahrkontrollen an Beschwerdeschwerpunkten. Zudem führt die Städtische Verkehrspolizei jährlich unterschiedliche Sonderaktionen durch, die insbesondere auf die Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr hinweisen sollen. Auch Aufklärungsgespräche mit den Verkehrsteilnehmenden sind Inhalt dieser Aktionen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, die Örtlichkeiten in die Überlegungen zu den kommenden Aktionen einzubeziehen. Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis gegeben.