Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Kontrolle von verkehrswidrigem Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrern. Es wird vorgeschlagen, gezielte Kontrollen durch die Stadtpolizei und die Landespolizei durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Bewusstsein für die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu fördern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Viele Verkehrsteilnehmende, über alle Gruppen an Fortbewegungsarten hinweg, sind sich ihres (falschen) Handels durchaus bewusst und nehmen Verwarnungsgelder auch billigend in Kauf. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Mangels Halterhaftung im Fließverkehr lässt sich das Fehlverhalten nur dann zur Anzeige bringen, wenn Betroffene angehalten und die Personalien aufgenommen werden oder vor Ort eine Barverwarnung erhoben wird. Dies wird durch die hohe und teilweise sehr schnelle Mobilität von Rad- und E-Scooter-Fahrer_innen leider oftmals erheblich erschwert.
Um hier mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Schwerpunktstellen entsprechende Kontrollen durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei durchgeführt. Die Städtische Verkehrspolizei unterstützt die Polizeibehörde mit vereinzelt durchgeführten Radfahrkontrollen an Beschwerdeschwerpunkten. Zudem führt die Städtische Verkehrspolizei jährlich unterschiedliche Sonderaktionen durch, die insbesondere auf die Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr hinweisen sollen. Auch Aufklärungsgespräche mit den Verkehrsteilnehmenden sind Inhalt dieser Aktionen.
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, die Örtlichkeiten in die Überlegungen zu den kommenden Aktionen einzubeziehen.
Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2021OFOF 76/4Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter Fahrerinnen und FahrernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. Oktober 2021OMOM 916Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -FahrernDirektanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 522Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -FahrernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab