Einrichtung Bewohnerparken
Stellungnahme des Magistrats
Eine Erweiterung des Regelungsbereiches 32, wie vom Ortsbeirat 5 gewünscht, lässt sich gesetzlich nicht umsetzen. Die Straßenverkehrs-Ordnung und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften schreiben vor, dass es sich bei den Bewohnerparkgebieten um in sich abgeschlossene Gebiete handeln muss, die einen Durchmesser von jeweils 1.000 Metern nicht überschreiten dürfen. Somit müsste hier ein neues Bewohnerparkgebiet eingerichtet werden, welches gegebenenfalls noch weitere Straßen umfassen sollte. Der Magistrat ist derzeit dabei, die bestehenden 37 Bewohnerparkgebiete auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umzustellen. Danach soll gemäß Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299, "das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten." Erst wenn beides abgeschlossen ist, lässt sich prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen noch weitere Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden.