Camberger Straße offen halten
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Vorschlag zur Errichtung einer Behelfsbrücke an der Camberger Straße geprüft und festgestellt, dass der Platz dafür nicht ausreicht. Zudem wären die Kosten für eine solche Brücke wirtschaftlich nicht vertretbar. Daher kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Aufbau einer Behelfsbrücke geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Platzverhältnisse keinen entsprechenden Eingriff erlauben. Der Platz für eine derartige Behelfsbrücke ist schlicht nicht vorhanden.
Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass selbst wenn der Platz vorhanden wäre, die üblichen Kosten eines solchen Provisoriums etwa ein Drittel der eigentlichen Brückenbaukosten betragen würden und dass dies derzeit wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.
Der Magistrat kann daher der Anregung nach einer provisorischen Überführung für den Fuß- und Radverkehr nicht entsprechen. Der Magistrat ist bestrebt, eine Sperrung für den Fuß- und Radverkehr auf einen möglichst kurzen Zeitraum in dem benannten Zeitraum zu beschränken, und hat noch keine abschließende Entscheidung über Ersatzverkehre für die Buslinie 87 getroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2022OFOF 650/1Camberger Straße offen haltenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. November 2022OMOM 3022Camberger Straße offen haltenDirektanregung
- 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 497Camberger Straße offen haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab