Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818, zum Ausdruck gebracht, sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Der Einmündungsbereich ist an der beschriebenen Stelle baulich bereits besonders hervorgehoben. Die bestehende Schulwegführung quert die Eppenhainer Straße zudem nur an der Einmündung Idsteiner Straße. An der Einmündung Wallauer Straße quert der Schulweg die Eppenhainer Straße nicht. Die Schulwegführung wird von der jeweiligen Schule selbst festgelegt. Abschließend ist zu sagen, dass an der Örtlichkeit keinerlei Unfälle mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden zu verzeichnen sind. Aus dieser Sachlage lässt sich kein Handlungsbedarf hinsichtlich eines Fußgängerüberwegs ableiten.