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Prüfung Trinkwasserbrunnen-Standorte im Ortsbezirk 7

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Zurzeit befinden sich verschiedene Standorte in der Prüfung, darunter jedoch keiner im Bereich des Ortsbezirks 7. Gerne unterstützt die Mainova AG die Stadt Frankfurt am Main beratend mit ihrer bisher gesammelten Erfahrung und Expertise. Darüber hinaus können bei konkretem Bedarf Dienstleistungen, wie die Prüfung ausgewählter Standorte bis hin zu Kostenvoranschlägen oder auch die Errichtung und Betrieb von Trinkbrunnen im Auftrag der Stadt, durchgeführt werden. Hierfür ist es nötig, dass die Stadt Frankfurt am Main die Mainova AG bzw. ihre Tochtergesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH mit der entsprechenden Dienstleistung beauftragt und entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen sind.

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