Höchst/Unterliederbach: Neue Grundschule mit Bebauung des Geländes Klinikum Höchst
Stellungnahme des Magistrats
Der Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst ist am 17.10.2023 in Kraft getreten. Damit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauungen innerhalb der festgesetzten allgemeinen Wohngebiete vor. Auf diesen Wohnbauflächen befinden sich jedoch noch verschiedene Kliniknutzungen, die einer zügigen Wohnbauentwicklung entgegenstehen. Die Freimachung dieser Flächen von Kliniknutzungen ist abhängig von der weiteren Klinikentwicklung und deren Verlagerungen innerhalb der nördlichen Klinikflächen. Innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes sowie innerhalb des nordöstlich festgesetzten Kerngebietes sind Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen allgemein zulässig. Bei dem 2012 durchgeführten städtebaulichen Gutachterverfahren zum "Wohnen und Arbeiten am Klinikum Höchst" wurde ebenfalls der Bau eine 5 gruppige Kindertageseinrichtung betrachtet. Eine planungsrechtliche Standortausweisung im Plangebiet erfolgte jedoch nicht. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird im Rahmen der beschlossenen iSEP Maßnahmen abgedeckt. Der Magistrat prüft in diesem Zusammenhang verschiedene Möglichkeiten und Standorte, so auch die Liegenschaft der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule. Es ist aktuell nicht absehbar, wann der Wohnungsneubau im Plangebiet erfolgen wird, so dass die Schaffung der erforderlichen Grundschulplätze unabhängig hiervon erfolgen wird.