Schutz für Gartenstadt
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Antrag auf Denkmalwertprüfung des Wohnviertels in der Gartenstadt an das Landesamt für Denkmalpflege weitergeleitet. Eine Eintragung als denkmalgeschützte Gesamtanlage wird erwartet, jedoch wird eine Erhaltungssatzung nicht für notwendig erachtet. Die bestehende Planung sichert die Entwicklung und Erhaltung der Gartenstadt.
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Reinhardstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Reinhardstraße: Wildes Parken auf Mittelstreifen und Kreuzung unterbinden20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße10.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Buslinie 39 nach Berkersheim im ZehnMinutenTakt08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Reinhardstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
- Das Denkmalamt Frankfurt hat den Antrag auf Denkmalwertprüfung des Wohnviertels in der Hügelstraße, Grafenstraße, Reinhardstraße, Adelheidstraße, Ulrichstraße und Dehnhardstraße an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen weitergeleitet. Daraufhin fand eine gemeinsame Begehung verschiedener Siedlungshäuser durch Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege und des Denkmalamtes Frankfurt, mit dem Ergebnis, dass eine Eintragung der Gartenstadt-Siedlung als denkmalgeschützte Gesamtanlage mit einzelnen Kulturdenkmalen erfolgen wird, statt. Die genaue Benennung der denkmalgeschützten Objekte und die offizielle Ausweisung durch das Landesamt für Denkmalpflege stehen derzeit noch aus.
- Die Erforderlichkeit zum Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB wird aus Sicht des Magistrats für den gegenständlichen Bereich zwischen Hügelstraße, Grafenstraße, Reinhardstraße und Dehnhardtstraße zusätzlich zum beschriebenen Denkmalschutz nicht gesehen.
- Durch die Unterschutzstellung der Gesamtanlagen oder Kulturdenkmäler können die denkmalwürdigen Bereiche der Siedlung als Ensemble gesichert werden. Eine Nachverdichtung der Grundstücke von denkmalgeschützten Gesamtanlagen kann in der Regel ausgeschlossen werden. Bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Neubau- oder Nachverdichtungsvorhaben, dass an Kulturdenkmäler oder denkmalgeschützte Gesamtanlagen angrenzt wird auch das Denkmalamt beteiligt. Für den Bereich der "Gartenstadt Frankfurt" besteht der rechtskräftige Bebauungsplan "NW 61a Nr 1", in Kraft getreten am 14.11.
- Dieser legt entsprechende Vorgaben für Art und Maß der baulichen Nutzung und Baulinien fest. Hiermit wird durch das bestehende Planungsrecht, neben dem Denkmalschutz, eine geordnete städtebauliche Steuerung und Entwicklung ermöglicht. Über dieses Instrument hinaus kann die weitere Entwicklung und Erhaltung der "Gartenstadt Frankfurt" ausreichend gesichert und gesteuert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2022OFOF 337/9Schutz für GartenstadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022OMOM 2909Schutz für GartenstadtDirektanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 451Schutz für GartenstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab