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Grünfläche vor dem Supermarkt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat besitzt keine Zuständigkeiten und Befugnisse um auf privaten Grundstücken Beete anzulegen oder Bepflanzungen durchzuführen. Die Eigentümer:innen des betroffenen Gebäudes haben hierüber die Entscheidungsbefugnis. Die Kontaktaufnahme sollte durch den Ortsbeirat geschehen, der mit ortsansässigen Eigentümer:innen und Nutzenden bekannt ist bzw. vor Ort direkt in Verbindung treten kann. Den Eigentümer:innen steht frei ein Beet für eine Baumpflanzung herzurichten und die Förderung eines Baumes über das Programm "Der geschenkte Baum" zu beantragen. Wenn weitere, bisher versiegelte Flächen (z. B. hinter dem Haus) begrünt werden sollen, kann das Förderprogramm "Klimabonus" Zuschüsse ermöglichen. Grundsätzlich wird eine biodiverse Bepflanzung begrüßt. Die aktuelle Begrünung entspricht nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Vorgaben zum Freiflächenanteil Sträucher und Bäume). Eine Verbesserung im Bestand ist zwar nicht verpflichtend, aber wünschenswert.

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