Verlängerung des Fahrradwegs Praunheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der genannte Abschnitt ist Teil einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). In Tempo 30-Zonen dürfen Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) nicht angeordnet werden (§ 45 Absatz 1c StVO). Grundsätzlich sind bei der Betrachtung zwei Abschnitte zu unterscheiden. Der südliche Abschnitt in der Straße Alt-Hausen ist straßenbaulich so hergestellt, dass er der Charakteristik einer Tempo 30-Zone entspricht. Der Magistrat sieht hier keinen Handlungsbedarf, da der Radverkehr problemlos im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Der nördliche Abschnitt (Praunheimer Landstaße) passt in seinem Erscheinungsbild hingegen nicht vollumfänglich zur Zonenregelung. Hier wäre eine bauliche Anpassung wünschenswert, sollte dereinst eine grundhafte Erneuerung anstehen. Die Dreiecksinsel auf Höhe der Hausnummer 5 bis 7 müsste zurückgebaut werden. Dadurch könnte eine Umgestaltung des Knotenpunktes erfolgen und die in Tempo 30-Zonen vorherrschende Regelung "Rechts vor Links" Anwendung finden. Auch wäre eine Veränderung des Querschnittes der umliegenden Straßenzüge deutlich leichter umsetzbar (zum Beispiel keine Zweistreifigkeit aus Richtung Norden). Für den Radverkehr würde damit eine maßgebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit einhergehen, da der Straßenquerschnitt derzeit aufgrund seiner Breite nicht alle Verkehrsteilnehmer:innen zu einer angepassten Fahrweise ermuntert. Eine bauliche Überplanung des Abschnittes wäre daher anzustreben. Kurzfristige Maßnahmen wie beispielsweise Fahrradpiktogramme oder eine Umorganisation der Parkstände kämen möglicherweise als Übergangslösung in Frage.