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Aufstellfläche vor der Ampel in der Brückenstraße 60 installieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Verkehrsteilnehmer:innen kommen aus der Brückenstraße (Tempo 30-Zone) im Mischverkehr an. Es müsste also eine Aufflechtung der Verkehrsarten vor der Signalisierung erfolgen. Die Anlage von Radfahrstreifen oder ähnliches ist in Tempo 30-Zonen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig. Sowohl die Brückenstraße, als auch das Parkareal werden derzeit planerisch umgestaltet. Insofern verändert sich das Umfeld der Anlage perspektivisch, wodurch die Situation neu zu bewerten ist. Die Anlage lässt sich dann eventuell durch einen Fußgängerüberweg ersetzen.

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