Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring abgelehnt, da die Gehwege zu schmal sind, um das Gehwegparken zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen gewährleistet sein muss.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gehwege sind Sonderwege für zu Fuß Gehende. Dementsprechend ist das Parken auf Gehwegen unzulässig, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Parken auf Gehwegen) angeordnet.
Ob entsprechende Regelungen getroffen werden können, ist gewissenhaft zu prüfen. So ist sicherzustellen, dass der unbehinderte Verkehr von zu Fuß Gehenden weiterhin möglich ist. Dabei sind auch die Belange von Rollstuhlfahrenden, sowie zu Fuß Gehenden mit Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen und gegebenenfalls Zweirichtungsverkehre aufrechtzuerhalten.
In der öffentlichen Wahrnehmung gewinnen Gehwege zunehmend an Bedeutung und die zuständige Aufsichtsbehörde achtet verstärkt auf die Nutzbarkeit der Sonderwege. Um den originären Nutzen von Gehwegen auch zukünftig aufrechtzuerhalten wird in Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde das Gehwegparken daher nur noch angeordnet, wenn eine Restbreite von mindestens 2,20 m für zu Fuß Gehende verbleibt. Bei verstärktem Fußverkehr sind bei individueller Prüfung der Örtlichkeit auch höher liegende Mindestbreiten möglich.
Die Gehwege im Lindenring sind selbst bei Anlegung des Mindestmaßes von 2,20 m Restgehwegbreite zu schmal, um das Gehwegparken anzuordnen.
Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 341/9Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Oktober 2022OMOM 2913Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 358Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab