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Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.10.2018

Anregung Ortsbeirat

Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?

Details im PARLIS OM_3885_2018
08.02.2019

Stellungnahme des Magistrats

Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?

Details im PARLIS ST_334_2019

S A C H S T A N D :

Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 334

Betreff: Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?
Zu 1.: Grundsätzlich sind Quartiersgaragen ebenso wie Bewohnerparkbereiche sicherlich ein geeignetes Instrument, die Parkchancen der Bevölkerung in Quartieren mit Parkraummangel zu verbessern. Der Investitionsbedarf in Quartiersgaragen ist jedoch erheblich - insbesondere wenn sie nur als Tiefgaragen realisiert werden können. Die zur Refinanzierung derartiger Parkbauten rechnerisch erforderliche Stellplatzmiete findet in der Regel keine Akzeptanz. Quartiersgaragen erfordern daher erhebliche finanzielle Zuschüsse. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass die Umfeldbedingungen um eine Quartiersgarage geeignet sind, eine ausreichende Nachfrage zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise eine angemessene Parkraumbewirtschaftung im Umfeld. Quartiersgaragen sind daher weniger als alternativer Lösungsansatz zu einer Bewohnerparkregelung, sondern vielmehr als additiver Lösungsansatz zu betrachten. Vor dem Hintergrund der Aussagen des Magistrats zu den Gründen, warum derzeit keine weiteren Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden können, kann daher auch keine Quartiersgarage für das Gebiet westlich der S-Bahn im Gallus in Aussicht gestellt werden. Zu 2.: Der Magistrat verfolgt die Quartiersgaragen-Thematik im Rahmen der Beschlussfassung zum Etat-Antrag E 16/2017 weiter. Im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel ist eine Betrachtung weiterer Bereiche im Ortsbezirk 1 leider nicht möglich.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3885