Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat - Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) - liegt bereits eine hydraulische Bestandsaufnahme sämtlicher im Ortsbezirk 10 liegenden öffentlichen Entwässerungsanlagen vor bzw. befindet sich derzeit für die Stadtteile Frankfurter Berg und Bonames noch in der Bearbeitung. Sofern in Kanalnetzberechnungen Schwachstellen im System aufgedeckt werden, werden diese von der SEF nach und nach behoben. Die Aufnahme des baulichen Zustandes (Inspektion) sowie betriebliche Überprüfungen werden turnusmäßig und bei konkreten Anlässen durchgeführt. Zur Entwässerung im Ortsbezirk 10 ist anzumerken, dass die Entwässerung des Stadtteils Berkersheim keinen Einfluss auf die Kapazität der öffentlichen Entwässerungsanlagen in den westlich der Homburger Landstraße gelegenen Wohngebieten am Frankfurter Berg hat (Klare Trennung, unterschiedliche Entwässerungsrichtungen). Die öffentliche Kanalisation kann nicht für einen extremen Starkregen ausgelegt werden und staut planmäßig beim Bemessungsregen bis zur Straßenoberkante ein. Bei Starkregen fließt das Regenwasser vorrangig auf der Oberfläche ab. Die Schäden entstehen dann durch das Eindringen der Sturzfluten in Lücken im jeweiligen Objektschutz (Kellertreppen, Lichtschächte, ebenerdige Eingänge etc.) oder durch defekte bzw. fehlende Rückstausicherungen gegen den Wasserdruck aus der Kanalisation. Hinzu kommen defekte Anschlussleitungen oder illegal angeschlossene Hausdrainagen, durch die das Wasser in den Boden drückt. Gemäß § 11 der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main (EWS) ist das Einleiten von Grund- und Drainagewasser in die öffentlichen Entwässerungsanlagen grundsätzlich nicht zulässig. Lage und Eigentumsverhältnisse von historischen Drainageanlagen sind im Stadtgebiet größtenteils unbekannt. So ist auch das erwähnte "Drainagesystem mit gekoppelten Zisternen als Rückhaltebecken" im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller nicht bekannt. Die Folgen einer Versandung dieses erwähnten Drainagesystems hätte jedoch, wenn überhaupt, nur auf einen sehr kleinen Teil von Berkersheim Auswirkung. Nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten sind Drainageabflüsse für den oberflächigen Abfluss bei kurzzeitigen Starkregenereignissen unwesentlich und eine Bestandsaufnahme von Drainageanlagen im Ortsbezirk 10 für diese Thematik nicht zielführend.