Füttern von Tauben in der Bruchfeldstraße unterbinden
Stellungnahme des Magistrats
Stadttauben zählen zu den wildlebenden Tieren, die sich in der Umwelt frei bewegen und versorgen können. Sie stehen nicht in direkter Obhut des Menschen und sind weder artenschutzrechtlich geschützt noch unterliegen sie dem Jagdrecht. Durch ihre Anpassungsfähigkeit an urbane Umweltbedingungen kommt es im städtischen Raum zu lokal begrenzten, größeren Populationen der Stadttauben. Diese zählen laut einem Gerichtsurteil aber erst als Schädlinge, wenn sich ein Schwarm von mehr als zehn Tieren auf 100 Quadratmetern befindet oder es nachgewiesene Gründe im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- oder Denkmalschutzes gibt. Nach der Auffassung der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes ist für eine geringe Populationsstärke eine Vorgehensweise von Nöten, die aus drei Maßnahmen besteht: Fütterungsverbot: Dieses gilt im gesamten öffentlichen Raum und ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main festgeschrieben. Um die Taten zu ahnden, ist es jedoch erforderlich, dass Bedienstete der Stadtpolizei der oder dem Fütternden die Tat nachweisen können, d.h. es ist ein Antreffen auf frischer Tat erforderlich. Dies wiederum gestaltet sich aus verschiedenen Gründen schwierig. Vergrämungsmaßnahmen: Durch diese soll das Nisten an relevanten Stellen unterbunden werden. Zu beachten ist, dass es gemäß § 13 TierSchG verboten ist zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe zu verwenden, die ihnen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Betreute Taubenschläge: Für die Eindämmung der Population setzt sich auch der gemeinnützige Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt" ein. Es wird versucht, die Tiere an einen Taubenschlag zu binden, in welchem dann ihre Eier durch Gipseier ausgetauscht werden. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass durch vorherige Vergrämungsmaßnahmen ausgeschlossen wird, dass die Vögel ihr Futter aus dem Taubenschlag beziehen und sich dann neben diesem weiter vermehren. Die Stadtpolizei wird aufgrund von eingehenden Beschwerden tätig. Für den vom OBR 05 genannten Bereich sind in diesem Jahr keine Beschwerden über Taubenfütterungen eingegangen. Eine Überwachung der in den Beschwerden genannten Örtlichkeiten kann nur in geringem zeitlichen Umfang erfolgen. Eine lückenlose Überwachung oder auf Dauer angelegte Maßnahmen sind nicht möglich. Deshalb ist es umso wichtiger mitzuteilen, in welchem zeitlichen Rahmen die Verstöße begangen werden. Die Beobachtungen der Bürgerinnen und Bürger können über das Sicherheitstelefon 069/ 212 44044 mitgeteilt werden. Es werden dann geeignete Maßnahmen getroffen.