Verkehrssicherheit in der Kölner Straße
Stellungnahme des Magistrats
Das verbotswidrige Parken im Einmündungsbereich führt nicht nur zu einer Missachtung der Rechts-Vor-Links Regelung, sondern gefährdet auch die sichere Querung für Fußgänger:innen der Warschauer Straße (Schulweg). Das zulässige Parken halb quer auf dem Gehweg in der Kölner Straße bis zum Einmündungsbereich Warschauer Straße behindert die Sicht auf die Kreuzung. Zudem führt es teilweise zu einer verbleibenden Gehwegbreite von unter zwei Meter. Vor diesem Hintergrund und insbesondere um die Sicht auf die Warschauer Straße zu verbessern, wird auf der Nordseite der Kölner Straße der Kreuzungsbereich durch Markierung und Poller beziehungsweise Bügel für querende Fußgänger:innen abgesichert. Hierdurch entfallen etwa vier Stellplätze (siehe angehängte Planung). Die verblasst noch sichtbaren Warteblöcke auf der Fahrbahn werden dagegen in Tempo 30-Zonen nicht mehr markiert beziehungsweise erneuert. Eine Haifischzahn-Markierung zur Erhöhung der Aufmerksamkeit kommt nicht in Betracht, da die Kreuzung kein Unfallschwerpunkt ist.