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Sicherer Überweg an der Textorstraße/Ecke Brückenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bereich der "Textorstraße/Ecke Brückenstraße" gibt es mehrere Querungsmöglichkeiten, welche sämtlich geprüft wurden. Eine Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über Gleise ist nicht zulässig. Aus diesem Grunde kann im östlichen Bereich der Textorstraße kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. In einer Tempo-30 Zone (Verkehrszeichen 274 Straßenverkehrs-Ordnung) sind Fußgängerüberwege entbehrlich. Die Brückenstraße (nördlich der Textorstraße) befindet sich in einer solchen Tempo-30 Zone. Des Weiteren ist die Straße so schmal, dass kein Fußgängerüberweg benötigt wird. Im westlichen Bereich der Textorstraße befindet sich bereits eine Querungshilfe in Form von einer Dreiecksinsel mit abgesenktem Bordstein. Hier sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für einen Fußgängerüberweg. Des Weiteren befinden sich zwei Fußgängerschutzanlagen in fußläufiger Reichweite. Aus diesem Grund lässt sich der Anregung nicht entsprechen.

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