Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat genannten Bereiche sind gemäß der jeweils geltenden Bebauungspläne als allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) oder Kerngebiet (MK) festgesetzt. Einzelhandel und Gaststätten stehen hier in bauplanungsrechtlicher Hinsicht gleichberechtigt nebeneinander. Bestimmte, an sich zulässige Nutzungsarten nicht mehr zuzulassen, wäre nur dann möglich, wenn sie nach Anzahl und Umfang der Eigenart des Baugebiets widersprächen. Die rechtlichen Hürden für diese Feststellung und die entsprechende Durchsetzung sind hoch. Der Magistrat sieht diesen Tatbestand hinsichtlich der Schank- und Speisewirtschaften in den genannten Bereichen derzeit als nicht erfüllt.