Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirats reagiert und festgestellt, dass die geplanten Nutzungsänderungen in den genannten Bereichen nicht zulässig sind. Die rechtlichen Hürden für eine Ablehnung bestimmter Nutzungsarten sind hoch, weshalb der Magistrat die aktuelle Situation als nicht erfüllend ansieht.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat genannten Bereiche sind gemäß der jeweils geltenden Bebauungspläne als allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) oder Kerngebiet (MK) festgesetzt.
Einzelhandel und Gaststätten stehen hier in bauplanungsrechtlicher Hinsicht gleichberechtigt nebeneinander.
Bestimmte, an sich zulässige Nutzungsarten nicht mehr zuzulassen, wäre nur dann möglich, wenn sie nach Anzahl und Umfang der Eigenart des Baugebiets widersprächen. Die rechtlichen Hürden für diese Feststellung und die entsprechende Durchsetzung sind hoch. Der Magistrat sieht diesen Tatbestand hinsichtlich der Schank- und Speisewirtschaften in den genannten Bereichen derzeit als nicht erfüllt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2023OFOF 564/3Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2023OMOM 4514Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindernDirektanregung
- 18. Dezember 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2478Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab