Parkhaus am DFB Campus für Anwohnerinnen und Anwohner öffnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das angesprochene Grundstück, auf dem sich das Parkhaus befindet (das ehemalige Rennbahngrundstück), ist im Erbbaurecht vergeben. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um dingliches grundstücksgleiches Recht. Die darauf befindlichen Bauwerke stehen im Eigentum des Erbbauberechtigten. Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Nutzung von privaten Gebäuden. Es besteht auch keine Möglichkeit, in den bestehenden Erbbauvertrag von Seiten der Stadt einseitig einzugreifen. Dem Ortsbeirat wird anheimgestellt, sich wegen seines Anliegens direkt an den Erbbauberechtigten zu wenden.