Hundewiese Dornbusch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der B-Plan weist den Grünzug zwischen Marbachweg und Sinaipark als öffentliche Grünfläche und Parkanlage aus. Der Grünzug liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden per Verordnung verfügt. Das Ziel der Verordnung ist, die Landschaft und ihre Eigenschaften in dem Gebiet zu schützen und zu erhalten. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Das Errichten von Zäunen würde dem entgegenstehen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Fläche am Alleenring zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße aus Verkehrssicherungsgründen eingezäunt werden müsste, damit Hunde von dort nicht auf die Fahrbahn des Alleenrings gelangen können.