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Höchst: Parkraum entlang des neuen Klinikums Frankfurt Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass im Bereich des Haupteingangs 9 Bügel montiert sind. Ob die laut Stellplatzsatzung erforderlichen Fahrradstellplätze an anderer Stelle geschaffen worden sind, ist nicht bekannt. Es stehen selbst in den späten Nachmittagsstunden (mutmaßlich weniger stark frequentierte Zeit) etliche Fahrräder verteilt auf dem Vorplatz, teils blockieren sie Laufwege, teils Hydranten, an mehreren Stellen hängen Zettel mit der Aufschrift "Fahrräder abstellen verboten". Es ist mutmaßlich auch im Interesse des Klinikums, diese Situation zu verbessern. Der Magistrat begrüßt die Initiative des Ortsbeirates 6, weitere Stellplätze für Fahrräder im Bereich des Klinikums einzufordern. Diese Stellplätze sollten in direktem Umfeld des Haupteingangs und der jeweiligen Zugänge zu den diversen Gebäuden dezentral auf dem Gelände des Klinikums sein. Hierbei handelt es sich allerdings um Privatflächen, worauf die Stadt Frankfurt keinen direkten Einfluss hat. Im Umfeld des Klinikums (auf öffentlichen Flächen) werden Standorte für Abstellbügel gesucht und angeordnet. Dies wird jedoch nicht auskömmlich die Anzahl an benötigten Abstellmöglichkeiten abdecken. Sofern gewünscht, könnte auch eine bestimmte Anzahl von straßenbegleitenden Kfz-Stellplätzen für Bügelstandorte verwendet werden. Auf den Flächen des Klinikums, auch während der laufenden Bauphasen, sollten weitere Fahrradstellplätze, beispielsweise auch temporär zu installierende Anlehnbügel, angeboten werden. Der Magistrat gibt auf Anforderung entsprechende Informationen zu Herstellern und Montagemöglichkeiten heraus und steht für einen weiteren Austausch zur Verfügung. Der Stellplatzbedarf sollte so bemessen sein, dass nicht allein das Klinikum, sondern weitere klinikaffine Nutzungen, wie etwa ambulante Praxen, davon profitieren. Die tatsächliche Herstellung der laut Satzung erforderlichen Fahrradstellplätze sollte sichergestellt werden. Zu 2.: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können und geht aktuell davon aus, dass voraussichtlich zum nächsten Quartal eine abschließende Stellungnahme erfolgen kann.