Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Geplante Versteigerung des Mietshauses Burgstraße 56

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Abgesehen von dem Umstand, dass die Verwaltung Ankäufe regelmäßig nur auf Basis von entsprechenden konkreten Beschlusslagen tätigen kann und damit die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung so gut wie ausgeschlossen ist, hat der Magistrat keinen Auftrag, Mietshäuser zu erwerben. Für die Versorgung mit Wohnraum ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft gegründet worden. Die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH hat sich, da der Magistrat angesprochen wurde, zur Sache nicht geäußert, die Konversions - Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH verweist ebenfalls auf notwendige Beschlusslagen, ohne die ein Erwerb und damit die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung ausgeschlossen ist.

Verknüpfte Vorlagen