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Verbesserung der Verkehrssicherheit an den Bushaltestellen "Wertheimer Straße"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit Blick auf die Barrierefreiheit lehnt der Magistrat es ab, Fahrradbügel oder Stahlabweiser im Gehweg- beziehungsweise Haltestellenbereich anzubringen. Im Bereich der Haltestellen "Wertheimer Straße" sind Grenzmarkierungen (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) aufgebracht, die das Halten oder Parken eindeutig verbieten. Unabhängig davon ist der östliche Gehweg des Hainer Wegs zu schmal, um bauliche Einrichtungen vorzunehmen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") geschieht nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Gemäß 2.2 R-FGÜ müssen bestimmte örtliche Voraussetzungen vorliegen, insbesondere aber sind die "frühzeitige Erkennbarkeit" des Fußgängerüberweges sowie "eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer" zwingend erforderlich (2.2 Abs. 1 R-FGÜ). Diese Sichtbeziehung im Bereich von Bushaltestellen ist regelmäßig nicht gegeben. Haltende Busse behindern die Sicht von Autofahrer:innen, die gemäß § 20 Abs. 4 StVO mit gebotener Vorsicht vorbeifahren dürfen. Fußgänger:innen, insbesondere Schulkindern, würde durch einen Fußgängerüberweg eine falsche Sicherheit vorgespiegelt werden, die das Sicherheitsrisiko erhöht. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist grundsätzlich eine geeignete Maßnahme, um die Verkehrssicherheit auf Schulwegen zu erhöhen. Allerdings führt im Bereich der Kreuzung Unterster Zwerchweg / Wertheimer Straße kein empfohlener Schulweg über den Hainer Weg. Schulkinder queren gemäß Schulwegplan den Hainer Weg an der Fußgängerampel im Bereich des Hainer Weges Nummer 150. Insofern kann bei der Prüfung, ob ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden soll, nicht auf einen bestehenden Schulweg abgestellt werden. Möchte die Mühlbergschule die Querung des Hainer Weges an dieser Stelle zum Schulwegplan ergänzen, um somit die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu begründen, kann ein Schulwegtermin initiiert werden. Der Hainer Weg befindet sich im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Es finden regelmäßig (mehrmals im Monat) mobile Geschwindigkeitskontrollen statt. Zudem wird der Enforcement-Trailer eingesetzt. Seit Beginn des Jahres wurden insgesamt 41 Messungen durchgeführt. Bezüglich der Parkverstöße wird die Anregung dem Außendienst zur Kenntnisnahme übermittelt. Durch die Landespolizei wurden bereits vereinzelt Lärmdisplays installiert. Die Beschwerde wird daher dorthin zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

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