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Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die ehemalige Privatstraße Schäfers Gärten ist in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main übergegangen. Im Straßenzug Schäfers Gärten befindet sich ein privater Schmutzwasserkanal, der mit Gegengefälle an das städtische Schmutzwassersystem in der Ginnheimer Mühlgasse anbindet. Der Magistrat plant die Erneuerung des alten Kanals, der sich in einem schlechten Zustand befindet. Mit der Erneuerung ist geplant, eine öffentliche Kanalisation (Trennsystem) entsprechend der erforderlichen Randbedingungen zu bauen. Eine Variantenuntersuchung wurde bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erarbeitet. Aufgrund der Höhenverhältnisse ist es nicht möglich, den geplanten Schmutzwasserkanal (SWK) an den vorhandenen SWK in der Ginnheimer Mühlgasse anzubinden. Es ist vielmehr eine Kanalanlage von der Straße Schäfers Gärten über den Ginnheimer Hang bis zur Woogstraße erforderlich. Östlich der Ginnheimer Mühlgasse wird ein Teil der Straße Am Ginnheimer Hang ebenfalls kanalisiert. Hierdurch wird auch für die Grundstücke Niddablick 31, 32 und 33 die Möglichkeit des Anschlusses an den öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanal geschaffen. Der neue Regenwasserkanal mündet am Ende der Ginnheimer Mühlgasse in den Wooggraben. Für die geplante Regenwassereinleitung wird die Reprofilierung des Wooggrabens erforderlich. Während der Bauausführung kann die Erreichbarkeit der Wohngebäude mit privaten Fahrzeugen eingeschränkt sein. Die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge und die Müllentsorgung wird in Absprache mit den jeweiligen Kräften gewährleistet werden. Es ist geplant, die betroffenen Grundstückseigentümer:innen in einem Informationsbrief über die vorgesehene Kanalbaumaßnahme und die Regenwasserableitung in den Wooggraben zu informieren. Verbunden damit werden auch die Themen angesprochen, von denen die Grundstückseigentümer:innen nicht nur indirekt, sondern auch direkt betroffen sein werden (unter anderem die Änderung der bestehenden Grundstücksentwässerung). Im Zuge der Kanalbauarbeiten ist auch eine Erneuerung der Verkehrsflächen vorgesehen. Sobald der Entwurf der Straßenplanung vorliegt, wird diese dem Ortsbeirat vorgestellt. Grundsätzlich wird während der Bauarbeiten die Erreichbarkeit der Grundstücke aufrechterhalten. Kurzzeitige Einschränkungen (beispielsweise bei Aushubarbeiten oder Deckeneinzug) werden rechtzeitig mit den Anlieger:innen abgestimmt. Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen der Kanalbauarbeiten werden die Arbeiten frühestens ab Ende 2024 umgesetzt.